Lizenzvertrag

Zuletzt geändert am 01. Dezember 2013

Inhaltsverzeichnis

  1. Lizenzvertrag
  2. Hinweise
  3. Lizenzumfang
  4. Technikerlizenzen
  5. Firmenlizenzen
  6. Enterpriselizenzen
  7. Lizenzvalidierung
  8. Support
  9. Urheberrecht
  10. Gewährleistung
  11. Haftung
  12. Salvatorische Klausel
  13. Gerichtsstand
  14. Rechtswahl
Alle Seiten anzeigen

LIZENZUMFANG

Während der Testphase:

Die Software ist ausschließlich zum Testen bestimmt. Der Testzeitraum beträgt max. 30 Tage und darf nicht durch Neuinstallation, Installation in virtuellen Systemen, anderen Computern oder durch andere Zeit- bzw. Datumsmanipulationen verlängert werden, insbesondere nicht durch Zusatzsoftware. Sie dürfen das Programm kostenlos und unverändert an andere Anwender zum Testen weitergeben. Möchten Sie nach Ablauf der 30 Tage weiterhin mit dem Programm arbeiten, müssen Sie eine Lizenz erwerben (eine Neuinstallation ist nicht erforderlich).

Nach dem Kauf:

Wichtig: Alle Lizenzen unterliegen primär einer Anwenderbindung.

Das heißt, die Software wird nach der Anzahl der Benutzer lizenziert, die mit der Software oder dem Ergebnis* der Software arbeiten. Sollen z. B. 3 Mitarbeiter mit der Software arbeiten, so benötigen Sie eine Lizenz für 3 Benutzer. Dabei ist es unerheblich, ob diese Mitarbeiter jeweils einen eigenen Computer verwenden oder sich einen Computer teilen.

Sonderregelung: Falls ein einzelner Mitarbeiter z. B. mit einem Desktop-PC und einem Notebook arbeitet, so darf er auf beiden Computern die Lizenz verwenden, wenn er der Hauptbenutzer der Computer ist. Das gilt für insgesamt bis zu 5 von ihm genutzte Computern. Die Benutzung ist jedoch dahin gehend beschränkt, dass nur 1 Computer zur gleichen Zeit verwendet werden darf. Diese Sonderregelung gilt nicht, wenn auch andere Mitarbeiter die Computer verwenden.

Lizenzen gelten immer für 1 Standort (=Stadt) mit beliebig vielen Betriebsstätten innerhalb des Standorts. Die maximale Benutzeranzahl entnehmen Sie bitte aus Ihren Bestell- bzw. Rechnungsdaten. Eine Ausnahme von dieser Regelung bildet die 1-Benutzerlizenz. Diese darf auch von den jeweiligen Lizenznehmern an verschiedenen Standorten zur eigenen Verwendung eingesetzt werden.

* Eine Verwendung zur Bearbeitung von Speichern anderer Benutzer (z. B. Pst-Dateien, Exchange-Mailboxen, Business Contact Manager Datenbanken oder Speichern von Drittanbietern) ist nur dann gestattet, wenn für jeden Nutznießer der Software eine Lizenz erworben wurde (nicht erforderlich bei der Bearbeitung von öffentlichen Ordnern und öffentlichen Postfächern).

Support

  • Hilfe zum Shop
  • Lizenzdaten verloren
  • Programm lizenzieren
  • Fragen und Antworten
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!