Lizenzvertrag

Zuletzt geändert am 01. Dezember 2013

Inhaltsverzeichnis

  1. Lizenzvertrag
  2. Hinweise
  3. Lizenzumfang
  4. Technikerlizenzen
  5. Firmenlizenzen
  6. Enterpriselizenzen
  7. Lizenzvalidierung
  8. Support
  9. Urheberrecht
  10. Gewährleistung
  11. Haftung
  12. Salvatorische Klausel
  13. Gerichtsstand
  14. Rechtswahl
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Der vorliegende Lizenzvertrag gilt nur für die folgende Software:


HINWEISE

Die vorliegende Software ist SHAREWARE und muss nach Ablauf der Testphase lizenziert werden, sofern Sie die Software weiterverwenden möchten. Die Software darf im Rahmen dieses Lizenzvertrags unentgeltlich und unverändert weitergeben werden, sofern damit keinerlei Verpflichtungen verbunden sind (z. B. Newsletter-Abbo oder Werbung aller Art).

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen dieses Vertrags sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren bzw. verwenden. Mit der Benutzung oder Installation einer Softwarekopie erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrags.

Wenn Sie mit irgendeiner Bestimmung dieses Lizenzvertrags nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren bzw. verwenden.


LIZENZUMFANG

Während der Testphase:

Die Software ist ausschließlich zum Testen bestimmt. Der Testzeitraum beträgt max. 30 Tage und darf nicht durch Neuinstallation, Installation in virtuellen Systemen, anderen Computern oder durch andere Zeit- bzw. Datumsmanipulationen verlängert werden, insbesondere nicht durch Zusatzsoftware. Sie dürfen das Programm kostenlos und unverändert an andere Anwender zum Testen weitergeben. Möchten Sie nach Ablauf der 30 Tage weiterhin mit dem Programm arbeiten, müssen Sie eine Lizenz erwerben (eine Neuinstallation ist nicht erforderlich).

Nach dem Kauf:

Wichtig: Alle Lizenzen unterliegen primär einer Anwenderbindung.

Das heißt, die Software wird nach der Anzahl der Benutzer lizenziert, die mit der Software oder dem Ergebnis* der Software arbeiten. Sollen z. B. 3 Mitarbeiter mit der Software arbeiten, so benötigen Sie eine Lizenz für 3 Benutzer. Dabei ist es unerheblich, ob diese Mitarbeiter jeweils einen eigenen Computer verwenden oder sich einen Computer teilen.

Sonderregelung: Falls ein einzelner Mitarbeiter z. B. mit einem Desktop-PC und einem Notebook arbeitet, so darf er auf beiden Computern die Lizenz verwenden, wenn er der Hauptbenutzer der Computer ist. Das gilt für insgesamt bis zu 5 von ihm genutzte Computern. Die Benutzung ist jedoch dahin gehend beschränkt, dass nur 1 Computer zur gleichen Zeit verwendet werden darf. Diese Sonderregelung gilt nicht, wenn auch andere Mitarbeiter die Computer verwenden.

Lizenzen gelten immer für 1 Standort (=Stadt) mit beliebig vielen Betriebsstätten innerhalb des Standorts. Die maximale Benutzeranzahl entnehmen Sie bitte aus Ihren Bestell- bzw. Rechnungsdaten. Eine Ausnahme von dieser Regelung bildet die 1-Benutzerlizenz. Diese darf auch von den jeweiligen Lizenznehmern an verschiedenen Standorten zur eigenen Verwendung eingesetzt werden.

* Eine Verwendung zur Bearbeitung von Speichern anderer Benutzer (z. B. Pst-Dateien, Exchange-Mailboxen, Business Contact Manager Datenbanken oder Speichern von Drittanbietern) ist nur dann gestattet, wenn für jeden Nutznießer der Software eine Lizenz erworben wurde (nicht erforderlich bei der Bearbeitung von öffentlichen Ordnern und öffentlichen Postfächern).


TECHNIKERLIZENZEN

Eine Technikerlizenz ist erforderlich, wenn Sie im Auftrag anderer Benutzer die Software auf deren Computern installieren und mit Ihrer gekauften Lizenz freischalten, um bestimmte Arbeiten auszuführen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Software inkl. Lizenz unverzüglich vom System des Auftraggebers zu entfernen.


FIRMENLIZENZEN

Firmenlizenzen rechnen sich ab 50 Benutzer und gelten immer für 1 Standort (=Stadt). Firmenlizenzen können Sie im Onlineshop bequem auf Rechnung kaufen.


ENTERPRISELIZENZEN

Enterpriselizenzen gelten für alle Benutzer innerhalb 1 Firma, unabhängig vom jeweiligen Standort. Enterpriselizenzen erhalten Sie auf Anfrage.


LIZENZVALIDIERUNG

Jede Lizenz darf pro Benutzer max. 1x zur gleichen Zeit verwendet werden. Haben Sie zum Beispiel eine Lizenz für 3 Benutzer erworben, so darf diese max. 3x gleichzeitig laufen. Administratoren von Terminalservern achten bei der Installation bitte darauf, dass die Software nur von berechtigten Anwendern verwendet werden kann.

Um zu überprüfen, ob die Anzahl verwendeter Lizenzen überschritten wird, wird die Programid, der Hashwert des Lizenzschlüssels, der Hashwert der Seriennummer der Festplatte, die Lizenzart und die Anzahl der Benutzer, die mit der Lizenz arbeiten dürfen an einen Lizenzserver übermittelt. Diese Werte werden zusammen mit dem Datum und der Uhrzeit max. 24 Stunden gespeichert. Lizenzüberschreitungen werden unbegrenzt gespeichert.

Mit dem Akzeptieren dieses Lizenzvertrages stimmen Sie der Übermittlung der oben erwähnten, verschlüsselten Daten an den Lizenzserver zu.

Wird eine Lizenz mehr als 1x gleichzeitig verwendet, wird jeder weitere Versuch die Lizenz zu nutzen unterbunden. Im Wiederholungsfall wird die Lizenz automatisch gesperrt und ungültig. Der Lizenznehmer muss dann eine neue Lizenz erwerben, sofern er weiter mit der Software arbeiten möchte.


SUPPORT

Anwender, die eine Lizenz erworben haben, haben 12 Monate Anspruch auf E-Mail-Support. Dieser ist kostenlos, sofern es sich um Probleme handelt, welche durch die erworbene Software hervorgerufen werden. Bevor Kosten entstehen, wird der Anwender darauf aufmerksam gemacht und um seine Zustimmung gebeten. Während des Testzeitraumes gibt es keinen Anspruch auf Support, jedoch wird in der Regel auch hier jede Support-Anfrage beantwortet. Bitte beachten Sie, dass Support nur für aktuelle Programmversionen geleistet wird. Das bezieht sich auch auf Outlook®-/Office-Versionen. Es werden keine Versionen außerhalb des Extended-Support-Zeitraums von Microsoft® unterstützt.

Siehe dazu http://support.microsoft.com/lifecycle/?LN=de und http://support.microsoft.com/gp/lifeselectindex.


URHEBERRECHT

Alle Rechte der Software (Idee, Arbeitsweise, Layout usw.) verbleiben beim Hersteller. Mit der Installation der Software erhalten Sie lediglich ein Nutzungsrecht, jedoch kein Eigentumsrecht. Die Software unterliegt den rechtlichen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums und ist dadurch auch so zu behandeln. Es ist daher untersagt, Versuche jeglicher Art zu unternehmen, um die Software zu modifizieren oder zu dekompilieren. Sie dürfen ferner die Software nicht weiterlizenzieren, vermieten, verleihen oder verkaufen.


GEWÄHRLEISTUNG

Es wird eine Gewähr auf die in der mitgelieferten Hilfedatei beschriebenen Funktionen gewährt. Die Software wird vor der Veröffentlichung auf Viren überprüft. Eine Garantie, dass alle zum Auslieferzeitpunkt bekannten Viren gefunden wurden, gibt es jedoch nicht. Jeder Computerbenutzer ist für die Überprüfung von Dateien, die er aus dem Internet herunter geladen hat, selbst verantwortlich. Die Original-Programme von outlook-stuff.com enthalten im Programmcode keine Spionagesoftware etc. Eine Verbindung zum Internet wird nur durch die LiveUpdate-Funktion hergestellt, um nach neuen Versionen zu suchen (deaktivierbar). Dabei werden keine Daten an den Server übermittelt, sondern nur Daten herunter geladen.


HAFTUNG

Diese Software wurde gewissenhaft hergestellt. Dennoch kann bei der Vielzahl der eingesetzten Computersysteme mit den unterschiedlichsten Hard- und Softwarekonstellationen keine Haftung übernommen werden. Insbesondere wird eine Haftung für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss greift nicht, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle der groben Fahrlässigkeit liegt die Beweispflicht beim Anwender. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.


SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Lizenzbestimmungen nicht berührt.


GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Bersenbrück.


RECHTSWAHL

Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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Support

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