- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- §1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- § 3 Vertragsschluss
- § 4 Vertragstextspeicherung
- § 5 Rechteeinräumung
- § 6 Eigentumsvorbehalt
- § 7 Preise und Versandkosten
- § 8 Rechnungsstellung
- § 9 Produktauslieferung
- § 10 Zahlungsmodalitäten und Verzug
- § 11 Zurückbehaltungsrecht
- § 12 Gewährleistung
- § 13 Haftung
- § 14 Widerrufsrecht des Verbrauchers
- § 15 Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht
- § 16 Hinweise zur Datenverarbeitung
- § 17 Schlussbestimmungen
§ 12 Gewährleistung
(1) Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Software ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in der Produktbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so ist der Unternehmer im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde ggf. einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn, dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird der Anbieter dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(4) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln uneingeschränkt Anwendung.
(6) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist.