- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- §1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- § 3 Vertragsschluss
- § 4 Vertragstextspeicherung
- § 5 Rechteeinräumung
- § 6 Eigentumsvorbehalt
- § 7 Preise und Versandkosten
- § 8 Rechnungsstellung
- § 9 Produktauslieferung
- § 10 Zahlungsmodalitäten und Verzug
- § 11 Zurückbehaltungsrecht
- § 12 Gewährleistung
- § 13 Haftung
- § 14 Widerrufsrecht des Verbrauchers
- § 15 Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht
- § 16 Hinweise zur Datenverarbeitung
- § 17 Schlussbestimmungen
§ 5 Rechteeinräumung
(1) Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, erhält der Kunde ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software. Die Software darf nach Ablauf der kostenlosen Testphase nur durch höchstens die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der Anzahl der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach der Produktbeschreibung.
(2) Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Software nach Freischaltung zu vermieten, in sonstiger Weise unterzulizenzieren, öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Software nach Freischaltung einem Dritten unter Anzeige an den Anbieter dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder dem Anbieter übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung des Anbieters wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen. Ferner wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechteeinräumung gemäß § 4 vereinbaren.
(5) Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird der Anbieter die ihm zustehenden Rechte geltend machen.
(6) Die Software unterliegt primär einer Anwenderbindung (siehe Lizenzvertrag). D. h., es muss für jeden Anwender, der mit der Software oder dem Ergebnis der Software arbeitet (Ausnahmen sind öffentliche Ordner), eine Lizenz erworben werden. Die Einhaltung der Lizenzbestimmungen wird durch einen Lizenzserver überwacht. Bei permanentem Missbrauch wird eine Lizenz automatisch gesperrt und wird gleichzeitig ungültig. Sollte sich herausstellen, dass eine Lizenz durch einen technischen Fehler oder zu Unrecht gesperrt wurde, wird die Sperrung kostenlos wieder aufgehoben.
(7) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Software entfernt oder verändert werden.